Worum es beim EU AI Act geht
Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt in Stufen. Das Prinzip: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung, desto strenger die Regeln. Die meisten Anwendungen in kleinen Betrieben liegen im Bereich mit wenigen Pflichten.
Wichtig ist Ihre Rolle. Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr. Betreiber setzen ein System in eigener Verantwortung ein. Wer ein Chat-Tool, einen Assistenten für E-Mails oder eine Bilderkennung im Betrieb nutzt, ist in der Regel Betreiber. Wer selbst ein KI-System entwickeln lässt und unter eigenem Namen anbietet, kann Anbieter sein. Diese Frage klären wir bei Bedarf im Angebot.
Der Zeitplan nach dem Verordnungstext
| Datum | Was gilt | Für wen relevant |
|---|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) | alle, die KI einsetzen |
| 2. August 2025 | Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Sanktionen, Behördenstruktur | vor allem Modellanbieter |
| 2. August 2026 | Großteil der Verordnung, darunter Transparenzpflichten (Art. 50) und Hochrisiko-Systeme nach Anhang III | Betreiber und Anbieter |
| 2. August 2027 | Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten (Anhang I) | vor allem Hersteller |
Was für Betreiber in kleinen Betrieben zählt
- KI-Kompetenz (Art. 4): Wer mit KI-Systemen arbeitet, soll ausreichende Kenntnisse haben: Was kann das System, wo irrt es, welche Daten gehören nicht hinein? Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Eine kurze Schulung mit Notiz, wer teilgenommen hat, und feste Regeln im Team sind ein sinnvoller Anfang.
- Verbotene Praktiken (Art. 5): Dazu zählen unter anderem Social Scoring, manipulative Techniken und Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Kleine Betriebe sind davon selten betroffen, sollten die Liste aber kennen.
- Transparenz (Art. 50): Wer mit einem Chatbot spricht, soll erfahren, dass er mit einer KI spricht, sofern das nicht offensichtlich ist. Künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte, die Menschen täuschen können (Deepfakes), sind zu kennzeichnen. Das gilt ebenso für KI-Texte, die über Themen von öffentlichem Interesse informieren, wenn kein Mensch sie redaktionell prüft.
- Hochrisiko (Anhang III): Dazu gehören KI-Systeme für Bewerberauswahl, Beurteilung von Beschäftigten, Kreditwürdigkeit oder den Zugang zu Bildung. Betreiber müssen solche Systeme nach der Anleitung nutzen, menschliche Aufsicht sicherstellen, Eingaben prüfen und Protokolle aufbewahren.
Typische Anwendungen im Betrieb
Die Einordnung hängt immer vom Einzelfall ab. Die Tabelle zeigt, wie ich typische Anwendungen im KI-Check vorläufig einstufe:
| Anwendung | Einordnung | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| E-Mails sortieren, Antwortentwürfe vorbereiten | in der Regel geringes Risiko | KI-Kompetenz sicherstellen, Freigabe durch Menschen |
| Rechnungen und Formulare auslesen | in der Regel geringes Risiko | Ergebnisse stichprobenartig prüfen, Daten schützen |
| Chatbot auf der Website | Transparenzpflicht | deutlich als KI-Assistent kennzeichnen |
| Bewerbungen vorsortieren | möglicherweise Hochrisiko | nicht ohne Prüfung einsetzen, rechtlich beraten lassen |
| Texte und Bilder für Werbung | Kennzeichnung je nach Inhalt | prüfen, ob Kennzeichnung nötig ist, Ergebnisse redaktionell prüfen |
Bußgelder und Erleichterungen für kleine Unternehmen
Für verbotene Praktiken drohen Bußgelder bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für Verstöße gegen die meisten anderen Pflichten bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge (Art. 99). Die Verordnung sieht außerdem Erleichterungen vor, etwa vorrangigen Zugang zu Reallaboren.
Die Datenschutz-Fragen, die oft mit dem KI-Einsatz zusammenfallen, behandelt der Beitrag KI-Assistent und DSGVO.
So gehe ich bei Projekten vor
Im KI-Check ordne ich Ihren Ablauf grob ein: Welche Daten sind betroffen, spricht ein Chatbot mit Kunden, entscheidet die KI über Personen? Der Assistent bereitet vor und ein Mensch gibt frei. Das ist mein Grundprinzip und vermeidet viele Risiken. Im Angebot halte ich fest, was wir dazu dokumentieren. Preise, Ablauf und die Leistungen finden Sie auf der Seite KI-Automatisierung.
Stand und Quellen
Veröffentlicht am , zuletzt geändert am . Autor: Carsten Uwe Schneider, Tailorcode, Wolfsburg.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Amtsblatt der EU: Art. 4, 5, 50, 99 und Anhang III
- Europäische Kommission: Regulatory framework for AI: Zeitplan und aktueller Stand der Anwendung
Dieser Beitrag gibt eine Orientierung nach dem Verordnungstext und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetzgebung und Auslegung ändern sich, prüfen Sie den aktuellen Stand bei den genannten Quellen.