Wann sich ein Relaunch lohnt
Sind nur einzelne Texte, Fotos oder Angaben veraltet, genügt eine Überarbeitung. Eine Website, die heute Anfragen bringt, bauen Sie nicht ohne Grund um. Treffen mehrere Punkte der mittleren Spalte zu, spricht das für einen Relaunch.
| Bereich | Spricht für einen Relaunch | Eine Überarbeitung genügt |
|---|---|---|
| Technik | Das System ist veraltet, Sicherheitsupdates fehlen, jede Änderung wird aufwendig. | Die Technik läuft stabil, nur Inhalte ändern sich. |
| Smartphone | Am Telefon ist die Seite schwer zu bedienen. | Die Darstellung passt, einzelne Elemente stören. |
| Aufbau | Besucher finden Leistungen und Kontakt nicht, oder Ihr Angebot hat sich stark verändert. | Der Aufbau passt, nur Texte, Fotos oder Preise sind veraltet. |
| Ladezeit | Die Seite ist dauerhaft langsam, die Ursache liegt in der Technik. | Einzelne zu große Bilder bremsen die Seite. |
| Funktionen | Neue Funktionen wie Terminanfrage oder Buchung lassen sich nicht einbauen. | Die nötigen Funktionen sind vorhanden. |
Prüfen Sie auch, was gut läuft: Domain (Ihre Internetadresse), stark besuchte Seiten und bewährte Texte bleiben erhalten. Ein Relaunch heißt nicht, bei null anzufangen.
Checkliste vor dem Start
Erfassen Sie vor dem ersten Entwurf, was die alte Website enthält und wer worauf Zugriff hat. Sonst geht beim Umzug etwas verloren.
- Seiten und Inhalte: Listen Sie alle Seiten, Texte, Bilder, PDF-Dateien und Formulare auf und entscheiden Sie je Seite: behalten, überarbeiten oder streichen.
- Besucher und Suchanfragen: Die Google Search Console (Googles kostenloses Auswertungswerkzeug) zeigt, welche Seiten Besucher bringen. Diese behalten ihre Aussage und möglichst ihre Adresse. Sichern Sie die Zahlen für den Vergleich nach dem Start.
- Zugänge: Sammeln Sie Zugangsdaten für Domain-Anbieter, Hosting (Server-Anbieter), das bisherige System, Search Console, Statistik und Google-Unternehmensprofil. Fehlende Zugänge verzögern den Start.
- Domain und E-Mail: Prüfen Sie, auf wen die Domain registriert ist und wo Ihre E-Mail-Postfächer liegen. Liegen sie beim alten Hosting, kündigen Sie es nicht vorschnell.
- Rechtstexte: Kontrollieren Sie Impressum und Datenschutzerklärung. Neue Formulare, eingebundene Dienste oder ein KI-Assistent verlangen neue Angaben, mehr dazu in KI-Assistent und DSGVO. Im Zweifel lassen Sie die Texte rechtlich prüfen.
- Fremddienste: Notieren Sie Statistik-Werkzeuge, Einwilligungsbanner, Karten, Videos und Schriftarten von Dritten und entscheiden Sie, was bleibt.
- Wo Ihre Adresse steht: Google-Unternehmensprofil, Verzeichnisse, soziale Netzwerke, E-Mail-Signatur, Visitenkarten, Flyer und Fahrzeugbeschriftung.
- Ziele und Zuständigkeiten: Was soll die neue Website leisten, etwa Anfragen, Terminwünsche oder Bewerbungen? Wer liefert Texte und Fotos, wer gibt Entwürfe frei?
SEO beim Relaunch: Auffindbar bleiben
Die wichtigste Regel: Jede alte Adresse, die Besucher oder Verweise hat, leitet dauerhaft auf die passende neue Seite weiter (fachlich: 301-Weiterleitung).
- Adressen und Zuordnung: Wo es geht, bleiben die Adressen gleich. Ändert sich eine, ordnen Sie ihr in einer Tabelle die passende neue Seite zu. Leiten Sie nicht pauschal auf die Startseite um, vermeiden Sie Ketten aus mehreren Weiterleitungen und lassen Sie Links innerhalb der Website direkt auf die neuen Adressen zeigen.
- Weiterleitungen einrichten: Das geschieht auf dem Server. Google empfiehlt dauerhafte Weiterleitungen (301 oder 308) und rät, sie mindestens ein Jahr zu behalten.
- Titel und Beschreibung: Jede Seite bekommt einen eigenen Seitentitel, eine eigene Beschreibung für die Suchergebnisse und eine Hauptüberschrift. Bewährte Titel schreiben Sie nicht ohne Grund um.
- Sitemap: Die neue Sitemap (die Seitenliste für Google) nennt nur die neuen Seiten, die in der Suche erscheinen sollen, und wird in der Search Console eingereicht.
- Testschutz entfernen: Das Testsystem ist per Passwort oder „noindex“ (Sperrvermerk für Suchmaschinen) geschützt. Beim Umzug muss das verschwinden, sonst taucht die neue Website in der Suche nicht auf.
- Nachkontrolle: Prüfen Sie nach dem Start in der Search Console, ob Google Ihre Seiten aufnimmt, ob Fehler auftreten und wie sich die Suchanfragen entwickeln.
Projektplan in sechs Phasen
| Phase | Was passiert |
|---|---|
| 1. Konzept | Ziele klären, Seitenstruktur festlegen, alte und neue Adressen zuordnen, Angebot mit Festpreis |
| 2. Gestaltung | Entwurf für Smartphone und Computer, Farben, Schrift, Bildsprache |
| 3. Umsetzung | Programmierung, Texte und Fotos einsetzen, Formulare und Rechtstexte einbinden |
| 4. Test | Funktionen, Darstellung auf allen Geräten, Formulare, Ladezeit, Bedienung mit der Tastatur, Weiterleitungen |
| 5. Umzug | Weiterleitungen einrichten, Domain umstellen, Testschutz entfernen, Sitemap einreichen |
| 6. Nachkontrolle | Search Console, Fehlerseiten, Formulare, E-Mail-Zustellung und Statistik prüfen, nachbessern |
Wie lange das dauert, hängt vor allem davon ab, wie schnell Texte, Fotos und Freigaben vorliegen. Die Agentur Webnique (Beitrag vom 16.07.2026) nennt für mittelständische Websites 8 bis 16 Wochen, für kleine Projekte ohne Systemwechsel 6 bis 8 Wochen. Die bisherige Website bleibt bis zum Umzug online.
Was ein Relaunch kostet
Anbieter nennen für Relaunches grob 5.000 bis 10.000 € für eine schlanke und 10.000 bis 25.000 € für eine umfassende Variante. Entscheidend ist der Umfang, nicht das Etikett.
| Art | Was enthalten ist | Spanne |
|---|---|---|
| Schlank | Neues Design auf bestehender Basis, 5 bis 15 Seiten | 5.000 bis 10.000 € |
| Mit Konzept | Konzept, Inhalte, Umzug mit Blick auf die Suche (SEO) | 10.000 bis 25.000 € |
| Komplex | Individuell programmiert, Anbindung an andere Programme, mehrere Sprachen | ab 25.000 € |
Quelle: Agentur Webnique, Beitrag vom 16.07.2026. Für einen kleinen Betrieb mit wenigen Seiten kann ein Projekt anders ausfallen, entscheidend ist die Leistungsliste im Angebot. Den Preis treiben Umfang, Weiterleitungen, ein Systemwechsel, Funktionen wie Terminbuchung sowie Barrierefreiheit oder mehrere Sprachen. Neue Texte und Fotos kosten mehr als vorhandenes Material.
Webnique sagt nicht, ob die Beträge netto oder brutto sind. Rechnen Sie bei Angeboten mit Umsatzsteuer; bei Tailorcode kommt keine dazu.
Bei mir wird ein Relaunch nach Umfang kalkuliert. Zur Orientierung: „Website kompakt“ ab 1.990 €, „Website mit Konzept und Funktionen“ ab 3.990 €. Den Festpreis nenne ich nach der Bestandsaufnahme, er steht schriftlich fest, bevor das Projekt startet. Hosting (Betrieb auf dem Server) und Wartung kosten ab 29,99 € im Monat. Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Steuerliche Behandlung (Aufwand oder Abschreibung) hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das vor der Auftragserteilung mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Die Bundesförderung „Digital Jetzt“ ist beendet, der Digitalbonus Niedersachsen seit Ende 2025 ebenfalls. Ob es aktuelle Programme für Ihr Vorhaben gibt, sagen Ihre IHK, Ihre Handwerkskammer oder die NBank. Ein Antrag muss in der Regel vor der Beauftragung gestellt werden.
Vergleichen Sie Angebote nach der Leistungsliste, nicht nach dem Endpreis. Alle Kostenbausteine einer Website: Was kostet eine Website für Handwerk und kleine Unternehmen 2026?
Barrierefreiheit beim Relaunch
Bei einem Relaunch entsteht alles neu, deshalb lässt sich Barrierefreiheit hier einfacher einplanen als nachträglich.
- Seiten und Formulare lassen sich ohne Maus bedienen, Formularfelder sind beschriftet, Fehlermeldungen sagen, was zu tun ist.
- Texte haben genug Kontrast und lassen sich vergrößern.
- Bilder haben Alternativtexte (Beschreibungen für Vorleseprogramme), Überschriften folgen einer klaren Reihenfolge.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Online-Shops oder Online-Terminbuchung. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Im Zweifel klärt eine Anwältin oder ein Anwalt, ob das auf Sie zutrifft.
Maßstab sind die internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG). Für das Gesetz zählt die europäische Norm EN 301 549, die WCAG 2.1 Stufe AA enthält. Automatische Prüfwerkzeuge finden nur einen Teil der Mängel, der Rest braucht einen Test von Hand.
So gehe ich bei einem Relaunch vor
Ich beginne mit der Bestandsaufnahme und ordne jeder bisherigen Seite die passende neue zu. Danach folgen Konzept und Festpreis. Die neue Website entsteht getrennt von der laufenden. Nach dem Umzug prüfe ich Weiterleitungen, Sitemap und die Google Search Console.
Ob bei Ihnen ein Relaunch oder eine Überarbeitung passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Leistungen und Preise stehen auf der Seite Webdesign.
Stand und Quellen
Veröffentlicht am , zuletzt geändert am . Autor: Carsten Uwe Schneider, Tailorcode, Wolfsburg.
- Google Search Central: Website-Umzug mit URL-Änderungen: Zuordnung alter und neuer Adressen, permanente Weiterleitungen mindestens ein Jahr behalten, Sitemap, Search Console, vorübergehende Ranking-Schwankungen. Abgerufen am 06.10.2026
- Google Search Central: Weiterleitungen und die Google-Suche: Permanente serverseitige Weiterleitungen (301, 308). Abgerufen am 06.10.2026
- Webnique: Website-Relaunch, Kosten, Dauer und kritische Punkte: Kostenspannen und Dauer nach Angaben eines Anbieters, Beitrag vom 16.07.2026. Eigenangaben mit Verkaufsinteresse, keine neutrale Erhebung
- W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Maßstab für barrierefreie Webinhalte
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gesetze-im-internet.de: Anwendungsbereich § 1, Begriffe § 2 (Kleinstunternehmen, elektronischer Geschäftsverkehr), Ausnahme § 3 Abs. 3, Bußgeld § 37
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum BFSG: Welche Websites betroffen sind, EN 301 549, Beratung für Kleinstunternehmen
- NBank: Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ (ausgelaufen).html): Richtlinie mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft. Abgerufen am 06.10.2026
- Preise Tailorcode: Aus der Preisübersicht von Tailorcode, gleiche Beträge wie auf der Seite Webdesign
Dieser Beitrag gibt eine Orientierung und ersetzt weder Rechts- noch Steuerberatung. Die Kostenangaben stammen von Anbietern und sind keine neutrale Erhebung. Zur steuerlichen Behandlung, zu Förderungen und zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz lassen Sie sich fachlich beraten.